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Förderung
für energetische Sanierungen
Förderbare Sanierungsprojekte im Überblick
Fassadendämmung
bis zu 20% Förderung
Fenster austauschen
bis zu 20% Förderung
Dach dämmen
bis zu 20% Förderung
Sonnenschutz für Fenster
bis zu 20% Förderung
Wärmepumpe
bis zu 70% Förderung
Heizungsoptimierung
bis zu 20% Förderung
Lüftungsanlage
bis zu 20% Förderung
Fußbodenheizung
bis zu 20% Förderung
Biomasseheizung
bis zu 70% Förderung
Oberste Geschoss-decke dämmen
bis zu 20% Förderung
Kellerdecke dämmen
bis zu 20% Förderung
Smart Home
bis zu 20% Förderung
So verläuft der Förderprozess
1. Unverbindlich anfragen
Bei einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir Ihr Vorhaben. Anschließend erhalten Sie ein entsprechendes Angebot.
2. Einholung von Angeboten
Sie holen sich Angebote von Fachunternehmen für das Vorhaben ein und beauftragen das finale Fachunternehmen. Gerne unterstütze ich Sie bei der Bewertung der Angebote.
3. Antragstellung
Anschließend können Sie den Förderantrag für Ihr Vorhaben stellen. Ich erstelle für Sie dazu die erforderliche technische Projektbeschreibung (TPB).
4. Zuwendungsbescheid
Wurde der Antrag erfolgreich gestellt, wird der Zuwendungsbescheid per Post an Sie versendet.
5. Umsetzung der Maßnahme
Liegt der positive Zuwendungsbescheid vor kann mit der Sanierungsmaßnahme begonnen werden.
6. Verwendungsnachweis
Ist die Sanierungsmaßnahme abgeschlossen und wurden alle Rechnungen bezahlt, kann der Verwendungsnachweis eingereicht werden. Ich erstelle dafür den erforderlichen technischen Projektnachweis (TPN).
7. Auszahlung Förderung
Wurde der Verwendungsnachweis erfolgreich erstellt, wird anschließend die Auszahlung der Förderung auf Ihr Konto veranlasst.

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Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und wofür benötige ich diesen?Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird exklusiv von zertifizierten Energie-Effizienz-Experten erstellt und dient als unverbindliches Beratungsinstrument. Er bietet Ihnen konkrete Lösungsansätze zur energetischen Modernisierung Ihres Hauses sowie zur Einsparung von Energiekosten. Wurde eine Energieberatung mit iSFP bei Ihnen durchgeführt, erhalten Sie innerhalb von 15 Jahren bei anschließender Sanierung der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik (außer Heizung) eine zusätzliche Förderung von 20% statt den üblichen 15% Förderung. Als zertifizierter Energieberater stehe ich Ihnen gerne zur Seite, um passende Fördermöglichkeiten auszuwählen und Sie dabei zu beraten. Für noch mehr Informationen lesen Sie gerne meinen Ratgeber Artikel: Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)
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Was kostet eine Energieberatung mit individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)?Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet eine umfassendere Beratung als eine einfache Energieberatung, daher können die Kosten höher ausfallen. Dank staatlicher Förderung von 650 - 850 Euro müssen Sie jedoch nur einen Eigenanteil von etwa 950 bis 1550 Euro (für Ein- und Zweifamilienhäuser) tragen, der in der Regel durch die ersten umgesetzten Sanierungsmaßnahmen mehr als ausgeglichen wird. Die Kosten für einen iSFP variieren je nach Gebäudeart und Umfang der vorhandenen Unterlagen (Pläne, Grundrisse, Schnitte, Energieverbräuche etc.) und liegen für Ein- und Zweifamilienhäuser zwischen 1.600 und 2.200 Euro, für Mehrfamilienhäuser zwischen 3.000 und 8.000 Euro. Durch die Förderung reduziert sich Ihr Eigenanteil jedoch erheblich.
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Welche finanziellen Vorteile haben Sie durch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)?Ungeachtet davon, dass ein Sanierungsfahrplan Ihnen Gewissheit über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes einbringt und Ihnen die Möglichkeiten zur Verbesserung aufzeigt, ist ein Sanierungsfahrplan aber auch finanziell hochinteressant. Ein Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre lang gültig und gewährt Ihnen 5% Zusatzförderung bei allen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Türen, Dämmung) und der Anlagentechnik (außer Heizung). Zusätzlich dazu erhöht sich die maximale Fördergrundlage von 30.000 EUR je Wohneinheit und Kalenderjahr auf 60.000 EUR. Beispiel ohne Sanierungsfahrplan: Sie investieren 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus (Fenster, Dach, Dämmung etc.) und beantragen eine Förderung. Nun erhalten Sie 15% aus max. 30.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 4.500 EUR. Beispiel mit Sanierungsfahrplan: Sie investieren ebenfalls 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus. Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 15% + 5% Bonus aus 60.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 12.000 EUR. Somit entgehen Ihnen in diesem Fall OHNE Sanierungsfahrplan 7.500 EUR Förderung. Oder anders formuliert: Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 7.500 EUR mehr Förderung.
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Welche Informationen und Unterlagen werden für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) benötigt?Um das Gebäude energetisch korrekt bewerten zu können, werden vor allem die Heiz- und Stromverbräuche der letzten Jahre, sowie Grundrisse und Schnitte / Ansichten vom Gebäude benötigt. Des Weiteren werden bei der Vor-Ort Begehung das Heizungssystem und die Materialien der Gebäudehülle untersucht und die entsprechenden Daten aufgenommen.
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Müssen alle empfohlenen Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umgesetzt werden, damit eine Förderung möglich ist?Nein, es können auch nur einzelne Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan gefördert und umgesetzt werden. Die Reihenfolge spielt hierbei keine Rolle.
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Sind die empfohlenen Maßnahmen im Sanierungsfahrplan verpflichtend?Im Allgemeinen stellt der Sanierungsfahrplan lediglich Empfehlungen für die energetische Sanierung dar. Diese Empfehlungen müssen Sie nicht umsetzen und sind keine Verpflichtungen.
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